Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich EKAH

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Xenotransplantation

Unter Xenotransplantation versteht man die Übertragung von funktionstüchtigen Zellen, Geweben, Organen oder Körperteilen von einer Art auf eine andere, also beispielsweise von einem Tier auf den Menschen. Im Dezember 1999 wurde ein Entwurf des Transplantationsgesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Nach ausführlichen Beratungen im Parlament trat das Gesetz im Juli 2007 (zusammen mit vier Ausführungsverordnungen) in Kraft.

Die EKAH konzentrierte sich gemäss ihrem Mandat auf die ethischen Aspekte der Übertragung tierischer Organe oder Zellen auf den Menschen und hier besonders auf die tier-ethischen Aspekte.

In einer Güterabwägung müssen die human-ethischen Interessen wie Lebenserhaltung, Lebensqualität, individuelle Gesundheit, etc. abgewogen werden gegenüber tier-ethischen Interessen wie Schutz vor Beeinträchtigungen und anderen Verletzungen der Würde der Kreatur.

Eine Mehrheit der Kommission sprach sich in einer Stellungnahme für ein Moratorium bezüglich der Xenotransplantation aus. Sie forderte gleichzeitig, dass vorläufig weder am Menschen noch an Menschenaffen präklinische Forschung durchgeführt wird.


Zuletzt aktualisiert am: 04.06.2009






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