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Die EKAH konzentrierte sich gemäss ihrem Mandat auf die ethischen Aspekte der Übertragung tierischer Organe oder Zellen auf den Menschen und hier besonders auf die tier-ethischen Aspekte.
In einer Güterabwägung müssen die human-ethischen Interessen wie Lebenserhaltung, Lebensqualität, individuelle Gesundheit, etc. abgewogen werden gegenüber tier-ethischen Interessen wie Schutz vor Beeinträchtigungen und anderen Verletzungen der Würde der Kreatur.
Eine Mehrheit der Kommission sprach sich in einer Stellungnahme für ein Moratorium bezüglich der Xenotransplantation aus. Sie forderte gleichzeitig, dass vorläufig weder am Menschen noch an Menschenaffen präklinische Forschung durchgeführt wird.
Zuletzt aktualisiert am: 04.06.2009