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Im November 2013 läuft das Moratorium für den kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen aus. Die Freisetzungsversuche, die im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms NFP 59 „Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen“ durchgeführt wurden, sind abgeschlossen, und der Schlussbericht des NFP 59 ist für nächstes Jahr angekündigt. Was nun?
Dass die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen mit Risiken verbunden ist, wird nur selten bestritten. Worin jedoch diese Risiken bestehen und was daraus für den Umgang mit diesen Pflanzen folgt, darüber gehen die Meinungen nach wie vor auseinander. Welche Anforderungen sind aus ethischer Sicht an die versuchsweise und kommerzielle Freisetzung solcher Pflanzen zu stellen? Worin besteht eine angemessene Sicherheitsbeurteilung und welche Daten braucht es dazu?
Programm der Pressekonferenz vom 12. Dezember 2011
ab 10.00 Uhr | Kaffee | |
10.30 Uhr | Begrüssung und Einführung | Klaus Peter Rippe |
10.40 Uhr | Was ist eine gentechnisch veränderte Pflanze? Zwei unterschiedliche Modelle | Martine Jotterand |
10.50 Uhr | Ethische Anforderungen an die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen | Georg Pfleiderer |
11.00 Uhr | Empfehlungen der EKAH | Klaus Peter Rippe |
11.10 Uhr | Fragen und Diskussion | Leitung der Diskussion: Klaus Peter Rippe |
11.45 Uhr | Apéro und Gelegenheit zu Gesprächen mit den Kommissionsmitgliedern | |
ca. 12.45 Uhr | Ende |
Zuletzt aktualisiert am: 05.12.2011