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Der Bundesrat setzte die EKAH im April 1998, gestützt auf Art. 57 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes und Art. 11 der Kommissionenverordnung, per Verfügung ein. Mit dem Gentechnikgesetz
vom 21. März 2003, das am 1. Januar 2004 in Kraft trat, erhielt die EKAH in Artikel 23 für ihr Mandat eine neue gesetzliche Grundlage.
Artikel 15 der Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung, ESV
) und Artikel 18, 19 und 23 der Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV
) regeln den Einbezug der EKAH in die Bewilligungsverfahren für Vorhaben mit gentechnisch veränderten Organismen.
Zuletzt aktualisiert am: 17.03.2011