Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich EKAH

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Die Kommission

Die EKAH berät den Bundesrat und die Behörden bei Gesetzgebung und Vollzug im Bereich der ausserhumanen Bio- und Gentechnologie.

Rechtliche Grundlagen - Der Bundesrat setzte die EKAH im April 1998, gestützt auf Art. 57 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes und Art. 11 der Kommissionenverordnung, per Verfügung ein. Mit dem Gentechnikgesetzextern_icon vom 21. März 2003, das am 1. Januar 2004 in Kraft trat, erhielt die EKAH in Artikel 23 für ihr Mandat eine neue gesetzliche Grundlage.

Mitglieder - Die 12 Mitglieder sind verwaltungsexterne Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachbereichen.

Interessenbindungen der Mitglieder - Artikel 8f der Regierungs- und Verwaltungsorganisations-Verordnung (RVOV) verlangt die Offenlegung der Interessenbindungen von Mitgliedern ausserparlamentarischer Kommissionen.

Ausstandsregeln - Ausstandsregeln kommen dort zur Anwendung, wo ein Gremium in einem konkreten Verwaltungsverfahren Einfluss nehmen kann. Die EKAH wird als beratende Kommission im Bereich der ausserhumanen Bio- und Gentechnologie in konkrete Bewilligungsverfahren einbezogen.

Sekretariat - Das Sekretariat berät und unterstützt die Kommission bei der Erfüllung ihres Auftrags.


Zuletzt aktualisiert am: 08.02.2012




Kontakt

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Geschäftsleitung:

Ariane Willemsen, lic. iur.,
M.A. (Philosophie)
c/o Bundesamt für Umwelt
CH-3003  Bern

ekah@dont-want-spam.bafu.admin.ch

Tel.: +41 (0)31 323 83 83
Fax: +41 (0)31 323 03 69



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