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Rechtliche Grundlagen - Der Bundesrat setzte die EKAH im April 1998, gestützt auf Art. 57 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes und Art. 11 der Kommissionenverordnung, per Verfügung ein. Mit dem Gentechnikgesetz
vom 21. März 2003, das am 1. Januar 2004 in Kraft trat, erhielt die EKAH in Artikel 23 für ihr Mandat eine neue gesetzliche Grundlage.
Mitglieder - Die 12 Mitglieder sind verwaltungsexterne Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachbereichen.
Interessenbindungen der Mitglieder - Artikel 8f der Regierungs- und Verwaltungsorganisations-Verordnung (RVOV) verlangt die Offenlegung der Interessenbindungen von Mitgliedern ausserparlamentarischer Kommissionen.
Ausstandsregeln - Ausstandsregeln kommen dort zur Anwendung, wo ein Gremium in einem konkreten Verwaltungsverfahren Einfluss nehmen kann. Die EKAH wird als beratende Kommission im Bereich der ausserhumanen Bio- und Gentechnologie in konkrete Bewilligungsverfahren einbezogen.
Sekretariat - Das Sekretariat berät und unterstützt die Kommission bei der Erfüllung ihres Auftrags.
Zuletzt aktualisiert am: 08.02.2012